AGB
Allgemeine Mietbedingungen
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Ein Mietverhältnis, das auf unseren Allgemeinen Vermietungsbedingungen basiert, kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch eine digitale Signatur zustande.
Mehrere Personen können gemeinsam ein Fahrzeug mieten, wobei es zwingend erforderlich ist, dass sämtliche Fahrer im Mietvertrag ausdrücklich benannt werden. Die Aufnahme zusätzlicher Fahrer nach Abschluss des Vertrags erfordert die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters, um den Mieter vor umfassender Haftung für mögliche Schäden zu schützen. Wobei der Hauptmieter (vertragsinhaber) grundsätzlich immer haftet. Er tritt wie der Fahrzeughalter auf, da das Fahrzeug ihm überlassen wird.
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Ungeachtet der Überlassung des Fahrzeugs an weitere berechtigte Fahrer trägt der Hauptmieter die primäre Verantwortung für alle Schäden. Daher ist es essenziell, dass der Mieter gewährleistet, dass jeder Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und alle in der Fahrerlaubnis festgelegten Anforderungen erfüllt.
Dem Mieter ist es ferner verboten, das gemietete Fahrzeug, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich, auch nur zeitweise, Dritten zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung führt zum Wegfall jeglicher Haftungsfreistellung.
Erweiterte Verpflichtungen des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, in der Rolle des Fahrzeughalters, regelmässig den Zustand der Reifen und Reifenprofile, der Beleuchtung sowie des Öl- und Wasserstands zu überprüfen. Für sämtliche daraus resultierenden Bussgelder und Schäden übernimmt der Mieter die volle Haftung.
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Generelle Hinweise:
Unsere Fahrzeuge werden üblicherweise vollgetankt übergeben und sind in gleichem Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt übergeben, liegt es in der Verantwortung des Mieters, den ursprünglichen Tankstand bei der Rückgabe wiederherzustellen.
Bei geplanten Auslandsreisen mit dem Mietfahrzeug muss das Zielland bereits bei der Buchung angegeben werden. Einige Länder können gegen Aufpreis ausgewählt werden, während andere von der Nutzung ausgeschlossen sind.
Dem Mieter ist bewusst, dass das Fahren des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen strengstens verboten ist.
Mit dem Ende des Mietverhältnisses sind alle Fahrzeugschlüssel und -papiere an den Vermieter zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung einzubehalten.
Die Benutzung des Fahrzeugs für Motorsport, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings, den Transport von gefährlichen Gütern oder für illegale Aktivitäten ist strikt untersagt.
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Reservierung und Stornierung:
Eine Reservierung wird erst mit Erhalt einer Bestätigungsmitteilung verbindlich. Eine absolute Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht gegeben werden, da unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle die Bereitstellung beeinträchtigen können. In solchen Fällen wird die Buchung storniert, ohne dass ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Entschädigung besteht.
Für zusätzliche Kosten, die durch die Anlieferung oder Rücknahme des Mietfahrzeugs entstehen, kommt der Mieter auf.
Versäumt der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet, der pauschal mit 60 % der Tagesmiete berechnet wird.
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Miet- und Zahlungsbedingungen:
Die Miet- und Versicherungskosten richten sich nach der aktuellen Preisliste. Miete und Kaution sind vorab zu entrichten, dies gilt auch für vereinbarte Mietverlängerungen.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter gegenüber der Mietforderung nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Bei Zahlungen per Kreditkarte behält sich der Vermieter das Recht vor, diese für eventuell entstandene Schäden oder übermässige